BRG Donau-Wald

Positivliste

Angenommene Abfallarten mit Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

Abfallschlüssel Bezeichnung
01 04 07gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 08Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 09Abfälle von Sand und Ton
01 04 10staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 12Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
01 04 13Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 05 04Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
01 05 05ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
01 05 06Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
01 05 07barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 08chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 99Abfälle a. n. g.
10 11 11Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren)
10 11 12Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter 10 11 11 fällt
10 12 08Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 13 14Betonabfälle und Betonschlämme
12 01 16Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 17Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
15 01 03Verpackungen aus Holz
15 01 07Verpackungen aus Glas
17 01 01Beton
17 01 02Ziegel
17 01 03Fliesen, Ziegel und Keramik
17 01 06Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 01Holz
17 02 02Glas
17 02 03Kunststoff
17 02 04Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 01kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 03Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 07Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06 05asbesthaltige Baustoffe
17 08 01Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 01Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
17 09 03sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
19 08 01Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02Sandfangrückstände
19 09 01feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 12 07Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 09Mineralien (z. B. Sand, Steine)
19 13 01feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 02feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
19 13 03Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
20 02 02Boden und Steine
20 03 03Straßenkehricht
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung